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Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes tritt in Kraft

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07.07.2017 der sogenannten Gesetzesvorlage „Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“ zugestimmt. Die Änderungen werden zum 01.01.2018 in Kraft treten, teilweise bedarf es für die vorgesehenen Steuerentlastungen noch einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Die wichtigsten Gesetzesänderungen sind:

  • Erdgas und Flüssiggas, das als Kraftstoff verwendet wird, ist über 2018 hinaus steuerbegünstigt. Bis zum Jahre 2025 wird die Steuerbegünstigung stufenweise zurückgefahren
  • Hinsichtlich der Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen strebt die Bundesregierung eine weitergehende Notifizierung bei der EU an
  • Die Steuerbefreiung für Strom aus Kleinanlagen mit erneuerbaren Energieträgern wird zum Schutz betroffener Unternehmen beibehalten - hier steht noch eine Zustimmung der EU aus
  • Die im ÖPNV eingesetzten Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge werden ebenso steuerbegünstigt wie die Oberleitungsbusse und der Schienenverkehr
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