Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes tritt in Kraft
Die wichtigsten Gesetzesänderungen sind:
- Erdgas und Flüssiggas, das als Kraftstoff verwendet wird, ist über 2018 hinaus steuerbegünstigt. Bis zum Jahre 2025 wird die Steuerbegünstigung stufenweise zurückgefahren
- Hinsichtlich der Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen strebt die Bundesregierung eine weitergehende Notifizierung bei der EU an
- Die Steuerbefreiung für Strom aus Kleinanlagen mit erneuerbaren Energieträgern wird zum Schutz betroffener Unternehmen beibehalten - hier steht noch eine Zustimmung der EU aus
- Die im ÖPNV eingesetzten Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge werden ebenso steuerbegünstigt wie die Oberleitungsbusse und der Schienenverkehr